Genderwahn und Quotengaga

Auch schon Trans- oder Quotenfrau?

Nun sind wir Feminist*innen endlich auf dem steinigen Weg in die Gleichstellung ein gutes Stück vorangekommen. Unseren hochverehrten parlamentarischen Mitstreiter*innen  an vorderster Front gebührt der aufrichtige Dank. Waren sie es doch, die der dominierenden Bio- oder Trans-Männerwelt ein weiteres Mal das Knie auf die Brust setzten. Ab sofort steht uns Powerfrauen, wenn wir in höhere Sphären aufsteigen wollen, kein Mannsbild mehr im Wege.

Bravo Mädels, lasst euch feiern!

„In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Vorstands-Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein. Das teilten Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) mit. Der Kompromiss soll in der kommenden Woche den Koalitionsspitzen zur Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, so dass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen könne, sagte Lambrecht.“

So lautete die Nachricht der DW -Made for minds, vom 20.11.2020.

Aber schon mal darüber nachgedacht, was diese Quote der breiten Masse Schwestern nutzt, die in aller Bescheidenheit keine Karriere in Unternehmensvorständen anstrebt? Nämlich gar nichts! Trotzdem tragen wir ab jetzt, selbstverständlich mit gemeinschaftlichem Stolz, allerorts die Quotenstandarte vor uns her. Nur eine verschwindend geringe Anzahl Frauen kann an diesem Sieg wirklich partizipieren.  Die Lobbyisten der LGBT oder LGBTIQ werden sich aber ganz sicher auch noch für die Gleichstellung der Transfrauen ins Zeug legen. Schließlich gilt es, Minderheiten nicht zu diskriminieren. Wer will schon in der heutigen Zeit gegen den Strom schwimmen, wo doch gerade erst in Sachen Gleichstellung so richtig übers Ziel hinausgeschossen wird. Nein, die Gleichstellung vom biologischen Mann und biologischer Frau reicht uns bei weitem nicht mehr. Unabhängig von der eindeutigen Aussage unserer Chromosomen erweitern wir sie jetzt um sexuelle Ausrichtungen, Spielarten und Phantasien. Und davon gibt es wahrlich eine ganze Menge. Bleibt abzuwarten was passiert, wenn Transfrau einer bioweiblichen Mitbewerberin den Quotenposten vor der Nase wegschnappt. Im Sport haben wir das ja schon erlebt. Nun stelle man sich vor, eine Transfrau trainiert in einer biologisch weiblichen Mannschaft von Leichtathletinnen. Das Hormon Testosteron, das ihr die Natur mitgab, sorgt immer noch für den natürlichen Aufbau ihrer männlichen Muskulatur. Sie ist somit der Bio-Frau in Kraft und Belastbarkeit eindeutig überlegen. Zusätzlich als Dopingmittel eingesetzt, steigert dieses Hormon die Leistungsfähigkeit. Aber das brauchen ja die transsexuellen Teamkolleginnen, wie wir gerade festgestellt haben, nicht, wenn sie im Frauenteam zum Wettkampf antreten. Sie bringen es ja schon mit. Nun müsste man eigentlich im Interesse der Gleichstellung  von benachteiligten Frauen Testosteron als Dopingmittel zulassen, damit sie leistungsmäßig gleichziehen können. Doping ist unzulässig und somit ebenfalls der Blick auf das Siegertreppchen bei Meisterschaften und Olympiaden von vornherein für Bio-Frauen getrübt. Das ist nur ein Aspekt, den wir in der internationalen Sportwelt bereits vorfinden, wo Transfrauen kräftig in Frauenmannschaften Meistertitel und Preise abfischten. Wie man das Problem mit Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen lösen will, bleibt ein weiteres spannendes Thema. Wir sehen, die Gleichstellung hat so ihre Haken und Ösen. Aber egal, kehren wir zurück zum Thema Quote!

Wenn es denn sein muss, ziehen wir gern in den Kampf für eine kleine Minderheit, um wenigstens einem Teil unseres biologischen und sicherlich auch bald wahlweise weiblichen Geschlechts die Rechte an höheren Posten und Pöstchen zu sichern. Und schlussendlich ging es ja in dieser Frage nie wirklich um Mehrheiten, sondern nur ums Prinzip. Wo sollen sie auch hin, die Kämpfer*innen für Frauenrechte, wenn einmal die schöne Zeit im bundesdeutschen Parlament vorbei ist? In die Wirtschaft natürlich und nach Möglichkeit ganz weit nach oben. Dahin, wo man schon in weiser Voraussicht gute Kontakte hegte und pflegte. Kein μ-chen werden wir deshalb zurückweichen, sollte man uns jemals mit fehlender Kompetenz und mangelnder Qualifikation kommen. Quote ist Quote, selbst wenn uns die Gegenwart beweist, dass manch weiblich besetzte Position besser vakant geblieben wäre, besonders in der Politik. Allein dass wir Frauen sind oder uns so fühlen als wären wir Frauen, muss für den Anspruch reichen. Ja, dieser Sieg hat wirklich Potential! Wir haben den Gralshütern der Wirtschaft und des Politikparketts den Kampf angesagt! Ab jetzt wird es bunter oder zumindest weiblich an der Spitze der Macht. Mit allen Mitteln streiten wir Feminist*innen für unsere Rechte an breiter Front. Wie die Samurai-Krieger*innen schwangen wir in der Vergangenheit das verbale Schwert und wenn das nicht half, taten wir es den Amazonen gleich und stritten mit entblößter Brust für Gleichstellung und Freiheit. Auf blankem Busen standen unsere Forderungen geschrieben. Wir sorgten mit dem Nippelshow-Aktionismus für öffentliches Aufsehen und ließen uns nur unter lautstarkem Protest vom Schauplatz des Geschehens tragen. In der MeToo Debatte schlossen wir uns zusammen, und stärkten uns gegenseitig in unserer kollektiven Opferrolle. Wir mussten, wie es Frauen eben so tun, wenn nichts anderes hilft, mit mancher Träne vor laufenden Kameras überzeugen. Dank der geballten Kraft der Feminist*innen-Lobbys wiesen wir die Männer mit vagen Sexismus-Anschuldigungen aus der Urzeitkiste in die Schranken. So ganz nach dem Motto: „Da war doch mal was, wenn nicht, wird  einfach etwas konstruiert!"  Unserer Schwarmintelligenz war keine Grenze gesetzt. Zwar lagen die Anschuldigungen in aller Regel weit außerhalb strafrechtlicher Relevanz, dafür aber zeigte sich unsere Kampagne „Böse Jungs“ gnadenlos. So manches Dreibein konnten wir, wie beim Taubenschießen, vom Himmelsthron  holen und in die gesellschaftliche Hölle befördern. Ob schuldig oder nicht, spielte keine Rolle. „Männer sind Schweine!“ Ein Glück für uns, dass die Kerle nicht eine Gegenkampagne unter dem Motto „Von Weibern verführt!“ starteten.

Die haltlosen Anschuldigungen blieben leider nicht ohne Folgen. Und diese trafen dann ausgerechnet die wirklich vergewaltigten und genötigten Frauen. Nun haben es die tatsächlichen Opfern sexueller Übergriffe schwer, wenn sie sich mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen wollen. Wird man ihnen glauben?  Es bleibt nach MeToo immer eine Portion Skepsis. Was hilft es ihnen, wenn nun endlich festgeschrieben wurde, dass ein Nein ein Nein bedeutet. Sie tragen neben der körperlichen und psychischen auch noch die Beweislast nach Vergewaltigungen und Demütigungen.

Und was hat dieser medienwirksame Aufstand allgemein gebracht? In unserer Gegenwart darf sich seit MeToo kein männlicher Mund für eine Anspielung auf unsere Weiblichkeit öffnen. Niemand wird sich jemals wieder wagen, hinter uns herzupfeifen, oder uns mit einem netten Kompliment in den Mantel helfen. Die Blumenläden werden verkümmern, denn ein Strauß könnte ja als Anmache missverstanden werden. Dennoch fühlen wir uns als die Gewinnerinnen dieser Runde und nur das zählt. Auf ganzer Linie emanzipiert, wurden wir auch noch in den Adelsstand einer Quotenfrauen gehoben.

Wahre Feministinnen scheren, wenn es sein muss, ihre Köpfe kahl und verhüllen alle Spiegel. Im wahren Leben vergeuden quotierte Frauen längst keine Zeit mehr mit unnützer Hausarbeit und Kindererziehung. Nein, Quotenfrauen haben Termingeburten oder Leihmütter, Nannys für die Kleinen und Internate für die großen Kinder. Für den geordneten Background sorgt selbstverständlich das 450 € Hauspersonal, während die Elitefrau in eine Quoten-Karriere steigt. Und das ist schließlich unser aller Ziel. Diejenigen für die keine Quotenpöstchen verfügbar sind, tragen wenigstens aus Solidarität Haare auf den Beinen und unter den Achseln, saufen die Männer unter den Tisch, verstecken Ihre Rundungen im Schlabberlook und fühlen sich in zerfetzten Jeans wie in einer Rüstung. Erst wenn wir uns trotz unserer biologischen Weiblichkeit auch noch morgens routiniert den Bart rasieren müssen, erst dann sind wir wirklich völlig glücklich. Leben wir in einer Hetero-Partnerschaft, so regeln wir für den Beischlaf, wer wie oft oben oder unten liegen darf. Und als Heldinnen an der Spitze börsennotierter Unternehmen, scheuen wir keineswegs das Gleichnis mit Jean d´Arc. Viel zu lange dauerte es, bis die Männerwelt das begriff. Wir sind, nun sei es nochmals sehr gepriesen, endlich quotenemanzipiert.

Selbst der Alltag muss jetzt widerspiegeln, dass wir existieren. Wir bestehen darauf! Wir sind schließlich die -Innen auf breiter Linie. Unser Selbstbewusstsein geht gestärkt aus dem Geschlechterkampf. Wir brauchen nur noch unsere eigene Feministinnen-Hymne! Ein dreifach „Hoch“ auf unsere Quote!

Kein Grund mehr, sich Karriereleitern hochzuschlafen. Die kuschelige Besetzungscouch oder die Hotelbetten sind seit MeToo tabu. Wer sich bislang so ganz freiwillig und freizügig auf und in ihnen räkelte, darf sich zukünftig solche Mühen sparen. Der Schmollmund, Schmachtblick, aufgespritzte Lippen, Brustvergrößerung, heiße Dessous, High Heels, Intimschmuck und andere künstlich aufgepeppten Reize werden ab sofort aus unserer Strategie gestrichen. Das haben wir nicht mehr nötig.

Nun müssen sie uns endlich nehmen wie wir sind, farblos, nackt und grau wie Mäuse!

 

Nach meiner Ansicht hat sich da eine ganz bestimmte Gruppe Frauen einen Einstieg in die obere Führungsebene erzwungen. Sei jedoch noch einmal nachgefragt, wie die Quotenregelung angewendet wird? Wenn Frau anhand ihrer Chromosomen biologisch belegen kann, dass sie Frau ist oder reicht es schon, dass sich wer sehnlichst wünscht Frau zu sein, weil Mann meint im falschen Körper zu stecken oder sowohl, als auch? Was ja völliger Unsinn wäre, denn welches Geschlecht wir haben entscheidet schließlich nicht der Chirurg, wenn er wegschnippelt oder aufpolstert. Kein verabreichtes Hormonpaket, dass nun für den Rest des Lebens geschluckt werden muss, macht irgendwem zur Bio-Frau. Diesbezüglich meine Frage noch einmal etwas anders formuliert: Wenn ich vor einem Berg Hausarbeit stehe und fröhlich trällere, „Ich wollt ich wär ein Huhn...“, habe ich mich damit schon geoutet und fürs Eierlegen qualifiziert?“

Wer mit dem Ergebnis seiner Entstehung ein Problem hat, wer anders fühlt und sichtlich unter mangelndem Selbstwertgefühl leidet, hat wohl eher ein kopflastiges Problem, das sich nicht operativ ändern lässt. Es ist doch ein Widersinn, wenn wir von einer sexuellen Ausrichtung auf ein Geschlecht schließen und damit versuchen die Biologie auszutricksen. Aber das sei nur mal so dahingestellt. Abgesehen davon steht es zwar jedem und jeder frei, sich für diverse sexuelle Praktiken (außer Pädophilie) zu entscheiden, sofern sie nicht Unmut erregend in den öffentlichen Raum getragen werden. Dass sich in der Praxis nun schon allein von der sexuellen Ausrichtung allgemeine Rechte und Ansprüche ableiten lassen, zerstört die traditionellen Strukturen unserer Gesellschaft.

Wenn ich von elitären Frauen oder solchen die sich dafür halten sprach, dann hatte ich, das sei noch einmal betont, ganz sicher nicht diejenigen im Sinn, die in schlecht bezahlten Jobs weit unter dem Lohn/Gehaltsniveau der männlichen Kollegen arbeiten und die bei dem Quoten- Emanzipationsgerangel so gar keine Rolle spielen. Für ihre Gleichberechtigung zu kämpfen, würde sich lohnen. Sie sind doch die verkannten Heldinnen des Alltags und das auch noch mit einer meist stinknormalen sexuellen Ausrichtung. Geben neben ihrer beruflichen Belastung den selbst geborenen und aufgezogenen Kindern Sicherheit und Hilfe beim Start ins Leben. Ihre Berufung ist kein hochgestellter Posten im „Aufsichtsrat“ der Frisörinnen Verkäuferinnen, Pflegerinnen, Putzfrauen, Lehrerinnen oder anderen. Eigentlich sind sie es, die mit ihrem so unspektakulären Wirken einen Beitrag zur Stabilität der Familie und der Gesellschaft leisten. Ihr Thema Gleichberechtigung machen sie nicht an der Quote fest, sondern an der fairen Behandlung und Anerkennung ihrer Leistungen. Was da mit elitärem Gedöns auf abgehobener Ebene als Sieg gefeiert wird, rauscht an der Realität dieser Frauen definitiv vorbei.

Hetero-Partnerschaften, in denen die Kinder auch gezeugt werden können und noch dürfen, stehen immer seltener als die natürlichste Lebensgemeinschaft im Fokus. Sie werden einfach vom Gerangel der Lobbyisten der LGBT, LGBTIQ und diversen anderen Gruppen überdeckt. Was eigentlich auf die Freudsche Couch gehört, wird zum Normal und was einmal normal war, wird so langsam aber sicher aus unserer gesunden Wahrnehmung gedrängt. Ist es wirklich zu rechtfertigen, wenn Homo- und Lesben- Ehen den Heteroehen gleichgestellt werden, während Heteropartnerschaften ohne Trauschein steuerlich schlechter gestellt sind? Aber nicht doch! Bei Hartz IV hat man sich doch freundlicher Weise an sie erinnert und mit ins Boot genommen. Da zählt die Heteropartnerschaft, wenn es um Kürzung der Leistungsansprüche geht, als Bedarfsgemeinschaft.

Noch steht die deutsche Rechtsordnung der Leihmutterschaft ablehnend gegenüber, verbietet sie aber nicht direkt und generell, sondern versucht, sie – offenbar unter dem Eindruck ausländischer Fehlentwicklungen in den achtziger Jahren – mit rechtlichen Hürden zu unterbinden. Insgesamt ist festzustellen, dass der Gesetzgeber eine klare Wertentscheidung gegen die Möglichkeit der Leihmutterschaft in Deutschland getroffen hat.

Gesetzliche Grundlagen  Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz – ESchG) vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2746), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. November 2011 (BGBl. I S. 2228), § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 und 7 sowie Abs. 2 und 3; abrufbar im Internet unter: https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/ESchG.pdf.  Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 354), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010), §§ 13a bis 13d und §§ 14, 14b; abrufbar im Internet unter: https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/AdVermiG.pdf.  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151), §§ 1591 ff. ; abrufbar im Internet unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BGB.pdf

 

Auch in anderen europäischen Staaten ist die Leihmutterschaft verboten. Allerdings gibt es da Ausnahmen, wie in Großbritannien, Belgien, den Niederlanden und der Ukraine. Die Ukraine wird, einem Discounter gleichkommend, als besonders kostengünstig angepriesen.

Hier ein Auszug aus der Werbung von -Biotexcom-, mit Hauptsitz in Kiew/Ukraine,

Ul.“Otto Schmidt“ 2/6

„Unsere Leihmütter suchen wir für Sie ganz individuell aus: Wir berücksichtigen ihren Familienstatus ( ledig, geschieden oder verwitwet) und ihre Gesundheit. Eine Leihmutter für Sie wählen unsere Ärzte aus der Datenbank von Renaissance aus, wo alle Kandidatinnen in einem gebärfähigen Alter vorgestellt sind, sie haben einen perfekten Gesundheitszustand und haben mindestens ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Die Psychologen von Biotexcom beraten die Leihmütter vor dem Programmbeginn, während und nach der Schwangerschaft.“

Leihmutterschaft, wie wir alle wissen, wird auch in den USA praktiziert. In Kanada, Griechenland, Georgien und Indien stellt man dafür ebenfalls Frauen legal in den Katalog der Verfügbarkeit. Kinder in gleichgeschlechtlichen Ehen, wenn nicht aus früheren Hetero-Beziehungen mitgebracht, werden einerseits adoptiert oder andererseits von Leihmüttern ausgetragen oder mit Ei- und/oder Spendersamen reproduziert.

Auch hier ein weiterer Auszug aus der Veröffentlichung zum Thema Leihmutterentschädigung : von -Babygest- mit Sitz in Spanien/Valencia und USA/Las Vegas/Nevada.

„Die Kosten zur Behandlung der Leihmutterschaft in einem Land, dessen Gesetzgebung es erlaubt, richten sich nach vielen Faktoren. Wenn wir uns diese näher anschauen, können wir einen ungefähren Kostenvoranschlag veranlassen.

US - 110.000€ bis 160.000€ /Kanada - 100.000€ bis 110.000€ /Griechenland 75.000€ bis 85.000€ /Russland 60.000€ bis 80.000€ / Ukraine 50.000€ bis 60.000€ /Georgien 50.000€ bis 60.000€“

 

Wie stehen die Feministinnen und allen voran die Mutter aller Feministinnen, Alice Schwarzer, zum Sachverhalt, dass Frauen zu lebenden Dienstleistungs-Brutkästen werden? Diese Frauen kommen ganz bestimmt in ihrem Alltag nicht in den Genuss höherer Positionen durch die Quotenregelung. Was treibt sie dazu, ihren Körper zu vermarkten? Die Geldnot, Arbeitslosigkeit, Angst vor dem sozialen Abstieg? Ist das nicht auch eine Form der Prostitution?

Wer fragt einmal die Kinder, ob sie in diese Verhältnisse hineingeboren, hineinadoptiert oder hineingehandelt werden wollten. Kinder, die nicht mehr als freudig erwarteter Nachwuchs bei der leiblichen Mutter bleiben. Ohne emotionale Bindung in einem Leib heranwachsen, um anschließend wie eine Handelsware verschachert zu werden. Man entzieht Ihnen, den noch Ungeborenen, ganz legal Menschlichkeit und Herzenswärme? Es ist für sie unerheblich wer der Samen- und wer der Ei-Spender oder ob beides „Fremdmaterial“ sind, das der Leihmutter eingepflanzt wird. Wie aber wird Ihnen zumute sein, wenn sie diesen Handel und die Umstände ihrer Existenz einmal realisieren. Werden sie seelisch damit fertig? „Ich wurde auf Bestellung produziert, abgestoßen und verkauft oder preisgünstig feilgeboten?“ Diese Art des Kinderkriegens ist ein reines Verkaufsgeschäft zwischen zwei Handelspartnern und anscheinend kein Thema für den Ethikrat.

Wie lange wird es noch dauern bis uns der völlige Wahnsinn heimsucht und wir unsere Kinder im Reagenzglas züchten, statt sie zu gebären? In vitro als Bestellware, gezüchtet je nach Geldbeutel und Verwendungszweck mit Quotenregelung für männlich und weiblich? Wo ziehen wir die Grenze und vor allem wann?

Kinder können - anders als alle anderen Grundrechtsträger - ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern. Ihre Rechte wurden im Grundgesetz nicht verankert. Kinder sind noch immer kein Rechtssubjekt, sondern Regelungsgegenstand. Wenn den Kindern der Status eines Rechtssubjektes zugestanden würde, wäre die Einordnung als Handelsgegenstand wohl undenkbar. Und zum weiteren Gegenstand einer Regelung werden sie für gewöhnlich, wenn es um das Umgangsrecht bei getrennt lebenden Paaren geht. Diese Praxis wendet sich eindeutig gegen das Kindeswohl und bedient lediglich den Anspruch des Umgang und die Bedürfnisse des einfordernden Elternteils. Es ist an der Zeit, dass da schleunigst wieder etwas grundlegend zurückgeschraubt wird, damit keiner mehr aus Egoismus auf kindlichen Seelen und Empfindungen herumtrampeln kann. Auch jüngeren Kindern sollte das Recht zugebilligt werden selbst zu entscheiden, bei welchem Elternteil sie aufwachsen wollen, wenn sich Vater und Mutter getrennt haben. Wir sollten schleunigst unterbinden, dass jene Elternteile, welche sich der finanziellen Verantwortung für ein Kind durch Trickserei entziehen, auch noch mit einem Umgangsrecht gegen den Kindeswillen belohnt werden. Es kann nicht sein, dass staatliche Einrichtungen einerseits darüber verfügen, wie das Umgangsrecht gehändelt wird und damit teilweise dafür sorgen, dass das Kind zum Punchingball einer zerstörten Beziehung wird. Das Ergebnis sind dann zunehmend notwendige psychiatrische Begleitungen der Heranwachsenden.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die sexuelle Entwicklung der vorpubertären Kinder. Bislang war diese Zeit ein geschützter Raum, in dem sich die Jüngsten frei entwickeln durften. Fragen zur Sexualität, die das Kind an die Erwachsenen richtete, wurden wahrheitsgemäß und für sie verständlich beantwortet. Nun werden gerade sie, die sich selber erst begreifen und erfahren lernen, bereits in der Kita mit einer Genderideologie und einem Aufklärungswahn überfrachtet und somit aus ihrer altersgerechten Entwicklung herausgerissen und in die gewünschte Richtung einer sexuellen Vielfältigkeit gedrängt.

Nicht selten entsteht bei pubertierenden Kindern eine Phase der Diskrepanz zum eigenen Körper. Immer jüngere Kinder stehen vor dieser anscheinenden Barriere ihrer Entwicklung. Das bereits als Ansatz für eine von der biologischen Vorbestimmung abweichende sexuelle Tendenz zu deuten ist reiner Nonsens und unverantwortlich. Kindern in dieser Phase bereits Angebote einer sexuellen Andersorientierung zu unterbreiten ist übergriffig und höchst fragwürdig. Bei der Sexualerziehung der Kinder muss immer berücksichtigt werden, dass sie leicht beeinflussbar sind und falsche Impulse fatale Folgen für die natürliche Orientierung bedeuten. Erst junge Erwachsene sollten deshalb für sich austesten und entscheiden, welche sexuelle Ausrichtung mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung einhergeht. Sie sind generell vor sexuellen Phantasien und normabweichenden Praktiken Erwachsener zu schützen. Deshalb darf zum Schutz der normal entwickelten und gesunden Kinder und zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte niemandem erlaubt sein, eine sexuelle Richtung vorzugeben. Andererseits darf es bei intersexuellen Kindern nur Eltern und Mediziner ermöglicht werden, zum Wohle der Kinder Entscheidungen über die vorübergehende geschlechtliche Zuordnung zu treffen. Der behördliche Einfluss muss versperrt bleiben! Als junge Erwachsene haben sie dann selbstverständlich das Recht auf Selbstbestimmung und sexuelle Umorientierung. Soviel zum Kinderrecht.

In Bezug auf die Leihmutterschaft, Homoehe und Lesbenehe sorgt die Gesellschaft schon kräftig vor, um den ersten Schock im fortgeschrittenen Erkenntnisprozess eines betroffenen Kindes abzufangen. Dem Kind, das in dieser Konstellation aufwächst, sich mit der heiklen Frage nach dem -Woher- beschäftigt, eine widernatürliche Antwort als Rechtfertigung anzubieten, ist vergleichbar mit der Geschichte vom Klapperstorch. Schon in der Kita und in der Schule wird deshalb frühzeitig das Kindergehirn mit der Genderideologie verbrämt. Da lehrt man sie, dass das natürlich sein soll, was eigentlich wider die Natur läuft. Lesben- und Schwulenehen mit Kind werden den Mutter, Vater, Kind - Beziehungen gleichgestellt. Wie soll sich der spätere Erwachsene jemals in einer so verdrehten Welt zurechtfinden, die sich von jeglichen Normen befreit hat und das Normal abwählbar macht? Wie wird das Opfer dieser Umstände einmal seinen Lebensweg gestalten. Woran kann sich dieser Mensch noch orientieren, wenn das gesellschaftliche Gefüge außer Rand und Band geraten ist? Stehen wir dann vor weiteren Identitätskrisen? Was erwartet uns, wenn jeder sein darf was er will und wie er will und wann er will? Und was richten wir damit an, wenn wir schon den Kindern die Möglichkeit einräumen, unabhängig vom Stand ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung, ihr angeborenes Geschlecht abzuwählen?

Noch einmal zurück zum Anfang und zum Widerspruch des Genderwahns.

Wir Frauen bestehen auf die Gleichstellung mit Männern, wenn es um gehobene Posten geht. Dass wir damit schon die Welt verbessern, ist wohl eine weitere Utopie. Wenn das zuträfe, wären längst alle Soldaten aus den Krisengebieten abgezogen. Aber darum geht es nicht, sondern nur um Machtpositionen. Begeben wir, die emanzipierten Frauen, uns in den öffentlichen Raum, dann bestehen wir darauf, auch als Frau, als weibliches Wesen wahrgenommen und angesprochen zu werden mit Bürgerin, Teilnehmerin, Frau Professorin, Frau Oberstudienrätin, Frau Doktorin usw.. Etwas anderes lassen wir nicht mehr gelten. Wie schon zu Beginn meines Artikels zu bemerken war, hat sich der deutschsprachige Raum einem Wandel unterzogen. Dem Mainstream und der Initiative der Grünen Tribut zollend, haben wir unsere Sprech- und Schreibweisen angepasst. Alles andere wäre „Subkultur“. Wir haben mit unserer gendersensiblen Schreib- und Sprechweise eines unser wichtigsten Kulturgüter, nämlich unsere Muttersprache, ruiniert. Unter dem Vorwand Gerechtigkeit zu schaffen, entfernen wir das lyrische Gedicht Eugen Gomringers  von einer Berliner Hauswand, weil uns die Botschaft der Worte missfällt. Wir verbannen Worte aus unserem Sprachgebrauch und ersetzen sie gendergerecht, wie einst die DDR das Wort Weihnachtsengel tilgte und durch Jahresendflügelfigur ersetzte, um eine Religion aus den Köpfen zu verdrängen.

Nehmen wir noch einmal den Begriff Bürger (wortgeschlechtlich: der Bürger/männlich) und machen daraus im Neusprech Bürger*in/bigeschlechtlich. Nun fragt man sich aber im Zwang der Gender-Korrektheit, ob unsere intersexuellen Mitmenschen damit nicht schon ausgegrenzt und diskriminiert werden? Sie haben, ohne Frage, das Recht, mit ihrem klinischen Phänomen, einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft zu beanspruchen. Wie wäre es daher, spinnen wir den Faden der Sprachverhunzung weiter, mit Bürger*in*erin oder Bürger*in*div, um auch dieser Minderheit gerecht zu werden? Konnten wir wenigstens klären, was eventuell im Duden Eingang finden könnte, schon stehen wir vor der nächsten Hürde. Welchen Artikel setzen wir zukünftig vor diese Wortschöpfung und ist das Sonderzeichen *Sternchen, nunmehr allgemein im Gebrauch, auch zulässig? Ich weiß es nicht, denn nichts macht wirklich Sinn. Vielleicht sollten wir die Artikel gänzlich fallen lassen und zwar bei allen Substantiven. Dann kommen wir wenigstens nicht in Bredouille, wenn unserem Sessel plötzlich einfiele, dass er aufgrund seines floralen Bezugsstoffes eine weibliche Note hat und ab sofort mit die Sessel bezeichnet werden will. Das Kind ist dem Wortgeschlecht nach sächlich. Wir wissen aber ganz genau, dass sich unsere kleinen Mitmenschen, solange sie noch nicht wissen, dass sie etwas anderes sein wollen, noch gut mit weiblich und männlich unterscheiden lassen. Allerdings und wie bereits an anderer Stelle beschrieben, ist zu erkennen, dass sich auch bei den meist früh pubertierenden Kindern der Trend etabliert hat, ein anderes Geschlecht sein zu wollen. Ich schreibe bewusst -sein zu wollen-, denn was sie sind, hat ja die Biologie eindeutig definiert. Unterstützung und Ermunterung in ihrem Wollen erfahren sie neuerdings und erzwungenermaßen durch Kinderpsychologen und Ärzte, auch gegen den Noch-Willen der Eltern. Intersexuellen Kinder wird, wenn die Abnormität bei der Geburt offensichtlich ist, von den Ärzten das Geschlecht nach Äußerlichkeiten zugeordnet, mit dem sie dann ins Leben starten. Berücksichtigten wir bereits ernsthaft, dass eine Änderung des Grundgesetzes zur Wahrung der Kinderrechte zwingend erforderlich wird, dann müssen wir uns auch diesbezüglich an den eingeführten widersinnigen Sprach und Schreibregelungen orientieren. Kind*in*div. oder der/die Kind*in*div.. Das klingt völlig verrückt! Also raus mit den *chen und *Innen aus unserer Muttersprache oder wieder zurück zum Kind, zum Bürger und zum alten Sprachgebrauch? Aber das weiter zu beleuchten, wäre schon wieder ein ganz anderes Thema, das Seiten füllt.

 

Nun lassen wir es uns aber gut gehen, egal wer wir sind, was wir sind und in welchem Geschlecht wir uns morgen wohlfühlen. Denn rund ist die Welt, bunt ist die Welt und Platz ist schließlich für alle da! Man darf es nur nicht so widersinnig und maßlos übertreiben. Wir sollten uns wieder der normalen Massen zuwenden, ohne die Minderheiten zu unterdrücken. In erster Linie gehören wir alle der gleichen Spezies Mensch an. Der Mensch, mal männlich, weiblich, homo, lesbisch, quer, intersexuel, mal in Uni und mal in Regenbogenfarben, bleibt immer noch - DER Mensch!

Ich bleibe allen Lesern, so wie ich bin, weder homophob, transphob oder biophob, auch diesmal wieder sehr gewogen!

In diesem Sinne

Ihre/Eure

Veronika